Ministerpräsident Dietmar Woidke hat am 06.02.2024 der Diplom-Psychologin und Neuzeller Feuerwehrfrau Susanne Deimling den Verdienstorden des Landes Brandenburg überreicht. Bei der Zeremonie in der Staatskanzlei würdigte Woidke Deimling als „seelischen Rettungsanker für Feuerwehrleute“. Seit Mitte der 1990er Jahre betreute sie ehrenamtlich Männer und Frauen, die durch Einsätze psychisch belastet wurden. Gemeinsam mit Pfarrer Peter Sachse initiierte sie ebenso ehrenamtlich eine gemeinsame landesweite Einsatznachbetreuung für Feuerwehrkameraden und Polizisten.
Woidke: „Unfälle, Brände, Unglücke, mit Toten und Verletzten können tiefe Spuren in der Seele hinterlassen. So unterschiedlich dramatisch die Erlebnisse sind, so groß ist die Bandbreite an Störungen und Behandlungsmöglichkeiten. In diesem Wissen initiierte Susanne Deimling eine landesweite Einsatznachbetreuung. Entstanden aus Empathie und hohem Berufsethos, kann man dies als Start des Einsatznachsorgeteams Land Brandenburg – kurz ENT – betrachten. Ihr Anliegen war es stets, die Frauen und Männer bei Feuerwehr und Polizei, Rettungsassistenten und Ärzte nicht allein zu lassen. Für dieses Engagement gilt Susanne Deimling mein herzlichster Dank.“
Für Woidke ist das ENT eine „Erfolgsgeschichte, das zum zweiten Standbein der Psychosozialen Notfallversorgung in Brandenburg wurde“. Susanne Deimling legte die Grundlage für die Qualifizierung und koordinierte die Einsätze. Darüber hinaus organisierte Deimling auch regelmäßige Treffen der ENT-Mitarbeiter. Mittlerweile hat sie die fachliche Leitung an den Landeskoordinator der Notfallseelsorge, Pfarrer Stefan Baier, abgegeben. Dem Landesfeuerwehrverband ist sie als Fachberaterin und Supervisorin erhalten geblieben.
Darüber hinaus hat sich Susanne Deimling dem psychologischen Notfallteam der Unfallkasse Brandenburg angeschlossen und betreut traumatisierte Unfallopfer.
Der Ministerpräsident hatte Deimling am 4. November 2023 die höchste Landesauszeichnung verliehen. Allerdings war ihr eine Teilnahme an der Zeremonie nicht möglich, sodass die Aushändigung jetzt nachgeholt wurde.
(Pressemitteilung der Landesregierung Brandenburg)