Ein Lied geht um die Welt und alle tanzen mit. Ganz einfach. Sollte man meinen. Doch weit gefehlt!
Was ist der Hintergrund? Jerusalema ist ein Dance Hit des Produzenten Master KG. Im Jahre 2019 veröffentlicht wurde er erst durch die massenhafte Verbreitung von Tanzvideos im Rahmen dieser Challenge zum Hit. Die Rechte an dem Titel hält Warner Music. Damit verbunden sind natürlich auch Nutzungslizenzen für alle, die den Titel nicht nur privat nutzen wollen. Insbesondere bei Veröffentlichungen müssen entsprechende Nutzungslizenzen erworben werden. Tanzvideos, die massenhaft auf den Videoportalen im Internet zu finden sind, bilden dabei keine Ausnahme – auch wenn der Sinn dahinter doch „etwas Gutes“ sein mag.
Viele der Videos zeigen Polizisten, medizinisches Personal, Feuerwehrleute, Verkehrsbetriebe, Airlines, Briefzusteller, etc. – weltweit. Lustige Aktionen die gar nicht so lustige Folgen haben. Abmahnungen um die 4000 EUR sind von Warner Music verschickt worden. Moralisch sicherlich streitbar, aber rechtlich eher eindutig.
Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg warnte vor dem Hintergrund der rechtlichen Lage vor dem finanziellen Risiko, welches sich daraus ergeben kann. Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Oder-Spree e.V. schließt sich dem an und gibt diese Warnung an unsere werte Leserschaft weiter. Wir raten nicht von solchen Challenges ab, aber bitte besorgen Sie sich vor der Veröffentlichung die entsprechenden Nutzungslizenzen, um der Gefahr einer teuren Abmahnung aus dem Wege zu gehen.