Mit einem Schreiben an den Landesfeuerwehrverband Brandenburg teilte die Polizei Folgendes mit:
Zitat:
Auch im Land Brandenburg waren und sind wiederholt Einbruchs- / Diebstahlshandlungen zum Nachteil der Feuerwehren festzustellen. Diese erfolgten zumeist mit der Zielrichtung, vornehmlich Spezialgeräte wie hydraulische Scheren und Spreizer sowie Funkgeräte und Schutzkleidung aus den Objekten der Feuerwehren zu entwenden. Durch diese Angriffe entstehen aufgrund erforderlicher Ersatzbeschaffungen nicht unerhebliche Kosten und wird die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Feuerwehren beeinträchtigt.
Da zukünftig mit erneuten Begehungen derartiger Straftaten zu rechnen ist, sind die Bereiche der Polizeilichen Prävention in den Polizeiinspektionen aktuell dazu angehalten, mit den örtlichen Verantwortlichen der Feuerwehren ggf. in Frage kommende Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu erörtern. In den Polizeiinspektionen stehen für diesbezügliche Fragen der technischen Prävention speziell qualifizierte Bedienstete als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zitat Ende.
Da die von der Polizei genannten hydraulischen Gerätschaften nicht nur Personen aus verunfallten Fahrzeugen retten kann, ist das Problem nicht nur ein finanzielles Problem. Damit werden auch weitere Straftaten erst möglich. Auch die Funkgeräte können nicht nur für die wichtige Kommunikation zwischen den Feuerwehrleuten im Einsatzfall benutzt werden. Unerlaubtes Abhören des Feuerwehrfunks, Umgehung des Datenschutzes usw. seien hierbei genannt.
Daher sollte es im Interesse aller Feuerwehrleute liegen, die Gerätschaften entsprechend vor Dienstahl zu schützen. Das gilt vom Träger des Brandschutzes bis hin zur Einsatzkraft. Im Gerätehaus genauso wie auch im Einsatz oder bei sonstigen Events der Feuerwehren.
Wir empfehlen hier dringend, die zuständige Polizeiinspektion zu konsultieren.