Abbiegeassistenzsysteme sind wertvolle Helfer, um folgenschwere Unfälle zwischen Radfahrern / Fußgängern und rechts abbiegenden Lastkraftwagen und Bussen zu vermeiden. Sie überwachen den rechten Bereich neben dem Fahrzeug, welcher durch den Fahrer eher schlecht bis gar nicht eingesehen werden kann, wenn nur Spiegel zum Einsatz kommen. Verwendet werde Ultraschallsensoren und Kameras im Außenbereich sowie Monitore und Anzeigen im Innenbereich.
Die Abbiegeassistenzsysteme sind derzeit noch nicht per nationaler oder europäischer Rechtsverordnung vorgeschrieben. Der Bund fördert aber den freiwilligen Einbau solcher Systeme bis zum Inkrafttreten so einer Rechtsverordnung – jedoch bis spätestens 31.12.2024 – über die Förderrichtlinie „AAS“. Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren sind auf der Webseite des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) zu finden.
Bildquelle: BMVI